Die Bundesstaaten ziehen ihre Verfassungsklage gegen Abschnitt 504 im Fall „Texas gegen Kennedy“ zurück

Glenda Sims

Von Glenda Sims

5. Mai 2025

5.2 Abschnitt 504: Texas gegen Kennedy 01

Am 11. April 2025 kam es zu einer bedeutenden Entwicklung im laufenden Rechtsstreit „Texas gegen Kennedy“ (ehemals „Texas gegen Becerra“), einem Verfahren, das vom Bundesstaat Texas und 16 weiteren Bundesstaaten angestrengt wurde, um die aktualisierten Vorschriften gemäß Abschnitt 504 des US-Gesundheitsministeriums (HHS) anzufechten.

In einem beim Gericht eingereichten gemeinsamen Sachstandsbericht stellten die Kläger klar, dass sie keine Entscheidung anstreben, durch die Abschnitt 504 des Rehabilitation Act für verfassungswidrig erklärt oder dessen Durchsetzung durch das HHS verhindert würde. Damit ist eine erhebliche rechtliche Bedrohung für die Rechte von Menschen mit Behinderungen beseitigt.

Insbesondere wurde der dritte Klagegrund der ursprünglichen Klage, in dem argumentiert wurde, dass „§ 504 verfassungswidrig ist“, zurückgezogen. Wäre diese Klage erfolgreich gewesen, hätte dies den seit langem bestehenden Schutz der Bürgerrechte von Menschen mit Behinderungen in staatlich finanzierten Programmen und Dienstleistungen untergraben können. Glücklicherweise ist dies nicht geschehen.

Es gibt jedoch nach wie vor offene Fragen. Zwar wurde die verfassungsrechtliche Klage zurückgezogen, doch das Gerichtsverfahren wird fortgesetzt. Die verbleibenden rechtlichen Fragen konzentrieren sich darauf, wie das HHS seine Aktualisierungen der Section-504-Verordnung für das Jahr 2024 ausgearbeitet hat, insbesondere darauf, wie sich diese Aktualisierungen in der Praxis auf öffentliche Programme, digitale Dienste und Einrichtungen des Gesundheitswesens auswirken.

Was ist Abschnitt 504?

Um zu verstehen, warum diese rechtliche Entwicklung so wichtig ist, wollen wir kurz einen Blick darauf werfen, was § 504 ist und was er umfasst.

Abschnitt 504 des Rehabilitation Act von 1973 ist ein grundlegendes Bürgerrechtsgesetz, das die Diskriminierung aufgrund einer Behinderung in allen Programmen und Aktivitäten verbietet, die finanzielle Unterstützung vom Bund erhalten. Dazu gehören Schulen, Krankenhäuser, staatliche und kommunale Behörden sowie gemeinnützige Organisationen – ob öffentlich oder privat –, sofern sie Mittel von Bundesbehörden wie dem US-Gesundheitsministerium (HHS) erhalten.

Gemäß § 504 müssen Organisationen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu Dienstleistungen, Leistungen und Programmen haben.

Gemäß § 504 müssen Organisationen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu Dienstleistungen, Leistungen und Programmen haben. Dazu gehören:

  • Barrierefreiheit von Gebäuden und Einrichtungen
  • Effektive Kommunikation (z. B. Dolmetscher, alternative Formate)
  • Zugänglichkeit des Programms durch Richtlinien, Personalausstattung und Abläufe
  • Barrierefreiheit von Websites, mobilen Apps, Kiosksystemen und anderen IT-Systemen

Im Gegensatz zum ADA, das einen breiteren Anwendungsbereich hat, ist Abschnitt 504 speziell an Bundesmittel geknüpft – die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind jedoch ähnlich.

In Abschnitt 504 werden zudem ausdrücklich Themen wie Barrierefreiheitsanforderungen für interne Tools behandelt, die von Mitarbeitern genutzt werden – ein Punkt, den ich in einem kürzlich erschienenen Beitrag über Titel II des ADA angesprochen habe:

Gemäß Abschnitt 504 des Rehabilitation Act muss jede Organisation, die Bundesmittel erhält, sicherstellen, dass ihre Programme und Tools für Mitarbeiter mit Behinderungen barrierefrei sind. Das bedeutet, dass interne Tools wie Mitarbeiter-Websites, Schulungsportale und andere Online-Ressourcen für alle nutzbar sein sollten, auch für Personen, die auf Bildschirmleseprogramme oder andere assistive Technologien angewiesen sind.

Warum Abschnitt 504 wichtig ist

§ 504 ist nach wie vor ein Eckpfeiler der Bürgerrechte von Menschen mit Behinderungen in den Vereinigten Staaten. Diese Klarstellung im Fall „Texas gegen Kennedy“ sichert die Grundlage des Gesetzes, auch wenn die juristische Debatte über dessen Anwendung weitergeht.

Für Behörden und Organisationen, die sich auf die Umsetzung und Einhaltung vorbereiten, bestätigt diese Entscheidung, dass Abschnitt 504 auch weiterhin Bestand haben wird.

Deque Wir werden die Entwicklungen in diesem Fall weiterhin verfolgen und relevante Neuigkeiten zur digitalen Barrierefreiheit und zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in staatlichen und öffentlichen Dienstleistungen veröffentlichen.

Wenn Sie Fragen zu diesem oder anderen rechtlichen und Compliance-Themen haben, vereinbaren Sie bitte noch heute einen Termin für eine kostenlose Beratung bei Deque .

Glenda Sims

Glenda Sims

Glenda Sims ist Chief Information Accessibility Officer bei Deque, wo sie ihr Fachwissen und ihre Leidenschaft für das offene Web an Behörden, Bildungseinrichtungen und Unternehmen aller Größenordnungen – von Kleinunternehmen bis hin zu großen Konzernen – weitergibt. Glenda ist Beraterin und Mitbegründerin von AIR-University (Accessibility Internet Rally) und AccessU. Sie ist als Beraterin für Barrierefreiheit, Jurymitglied und Trainerin für Knowbility tätig, eine Organisation, deren Ziel es ist, die Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen durch die Förderung barrierefreier IT zu unterstützen. Im Jahr 2010 war Glenda Mitautorin des Buches „InterACT with Web Standards: A holistic approach to Web Design“.

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