
Hallo zusammen! Ich melde mich wieder, um euch mehr über WCAG 2.1 und den neuesten Arbeitsentwurf vom 7. Dezember zu erzählen. Eigentlich hatten wir bereits eine separate Aufnahme dieses Videos fertig, aber da es seit der letzten Version einige Änderungen gab, haben wir nun ein aktuelles Video für euch vorbereitet.
Dieses Video befasst sich mit Sehbehinderungen und bietet einen kurzen Überblick über die weiteren Themen, die wir in den nächsten Abschnitten zu den Bereichen „Kognition“ und „Mobilität“ behandeln werden.
Sie können gerne dem folgenden Video folgen:
Neuester Arbeitsentwurf zu WCAG 2.1: 20 neue Erfolgskriterien
Sind Sie bereit für einen Einblick in die Zukunft der Barrierefreiheit? Das World Wide Web Consortium (W3C) hat soeben die am 7. Dezember veröffentlichte Fassung des Arbeitsentwurfs zu den WCAG 2.1 herausgegeben. Derzeit gibt es 20 vorgeschlagene neue Erfolgskriterien. Aber keine Sorge, es handelt sich lediglich um einen Arbeitsentwurf. Dies sind vorgeschlagene neue Erfolgskriterien. Möglicherweise werden nicht alle davon übernommen.
Schauen wir uns diese 20 einmal genauer an. Ihre erste Frage lautet vielleicht: „Wie viele Vorschläge der Stufe A gibt es im Vergleich zu AA und AAA?“ Derzeit befinden sich sechs der neuen SC-Vorschläge auf der Stufe Single-A, neun auf der Stufe Double-A und fünf auf der Stufe Triple-A, was insgesamt 20 ergibt. Das könnte sich noch ändern, aber so sieht es derzeit in dieser 7. Version des Arbeitsentwurfs aus, der am 7. Dezember veröffentlicht wurde.
WCAG 2.1 – Schwerpunktbereiche
Eine weitere interessante Betrachtungsweise dieser 20 neuen Vorschläge ist die Frage, wie sie sich auf die Schwerpunktbereiche verteilen. Im letzten Video habe ich die wichtigsten Schwerpunktbereiche vorgestellt, nämlich Sehbehinderung, kognitive Funktionen und Mobilität.
In diesem neuen Arbeitsentwurf stammen vier der neuen Erfolgskriterien (SC) aus dem Bereich der Sehbehinderung. Sechs der neuen Erfolgskriterien stammen aus dem Bereich der kognitiven Bedürfnisse, und die restlichen 10 beziehen sich auf mobile Bedürfnisse. In diesem Zusammenhang bedeutet „stammen aus“ in erster Linie, dass die SC aus diesen verschiedenen Bereichen stammen, was jedoch nicht bedeutet, dass dies die einzige Behinderung ist, auf die sie sich auswirken. Wie wir wissen, führt gute Barrierefreiheit tatsächlich zu universellem Design, d. h. zu einem Design, das für alle am besten geeignet ist.
Reflow oder „Horizontales Scrollen ist das reinste Übel.“
Nachdem nun ein Überblick geschaffen wurde, konzentriert sich die erste Gruppe von Erfolgskriterien auf Sehbehinderungen. Es gibt lediglich vier Erfolgskriterien, die am besten durch ein Zitat einer Persona beschrieben werden, bevor wir uns mit dem formalen Text der Erfolgskriterien befassen. Ein Zitat einer Persona beantwortet die Frage: „Was würde eine Person mit Sehbehinderung sagen, wenn dieses Erfolgskriterium nicht erfüllt wird?“ Das erste neu vorgeschlagene Erfolgskriterium heißt „Reflow“ und wird mit der Empfehlungsstufe „AA“ eingestuft.
Das Erste, was Ihnen eine Person mit Sehbehinderung sagen würde, wenn der Text auf Ihrer Seite nicht korrekt umgebrochen wird, ist: „Horizontales Scrollen ist das reinste Übel.“ Falls Sie weitere Informationen zu diesem Thema suchen: Dr. Wayne Dick hat ein Experiment zu diesem Erfolgskriterium durchgeführt. Es ist wichtig, diedurch horizontales Scrollen verursachten zusätzlichen Belastungen einfühlsam nachzuvollziehen.
Vor diesem Hintergrund hilft Ihnen der Text für dieses Erfolgskriterium vielleicht nicht sofort dabei, das horizontale Scrollen zu verstehen, doch genau das ist die Absicht bei Sprachen, die von links nach rechts geschrieben werden. Der aktuelle Wortlaut dieses vorgeschlagenen Erfolgskriteriums lautet: „Inhalte können bei einer Breite von 320 CSS-Pixeln dargestellt werden, ohne dass Informationen oder Funktionen verloren gehen und ohne dass ein zweidimensionales Scrollen erforderlich ist, es sei denn, es gibt Teile des Inhalts, die aus Gründen der Nutzung oder der Bedeutung ein zweidimensionales Layout erfordern.“ Das ist ausführlich, technisch korrekt und gut formuliert. Es ist wichtig zu verstehen, dass dieses Erfolgskriterium darauf abzielt, horizontales Scrollen bei Sprachen mit Schreibrichtung von links nach rechts oder von rechts nach links zu verhindern.
Grafikkontrast oder „Wolltest du eigentlich, dass ich diese wichtige Information in der Grafik sehe?“
Die nächste SC-Maßnahme für Menschen mit Sehbehinderung ist eine, die viele Menschen bereits aus reiner Herzensgüte umgesetzt haben. Der Name dieses Vorschlags lautet „Grafikkontrast“ und er wird mit der Empfehlungsstufe „AA“ bewertet.
Ein typisches Zitat einer Person mit Sehbehinderung wäre: „Wollten Sie eigentlich, dass ich diese wichtige Information in der Grafik sehe?“ oder „Wollten Sie eigentlich, dass ich dieses Bedienelement sehe?“ Meistens ist der Kontrast so gering, dass die Betroffenen es nicht erkennen können.
Vielleicht wissen Sie, dass es in den WCAG 2.0 eine Anforderung hinsichtlich des Kontrasts gibt, aber wenn man genauer hinschaut, gilt diese nur für Text. Wichtig bei diesem Erfolgskriterium ist, dass es sich nicht auf Text bezieht; derzeit enthalten die WCAG 2.0 keine solche Kontrastanforderung für Grafiken. Dies war eine Lücke.
Um diese Anforderung zu erfüllen, gibt es den „Grafikkontrast“, und die Anforderung lautet in der aktuellen Fassung der WCAG 2.1 vom 7. Dezember wie folgt: „Die visuelle Darstellung der folgenden Elemente muss ein Kontrastverhältnis von mindestens drei zu eins gegenüber benachbarten Farben aufweisen: Komponenten der Benutzeroberfläche und grafische Objekte, bei denen Teile der Grafik, die zum Verständnis des Inhalts erforderlich sind, dem Nutzer vermittelt werden.“ Wenn Sie mehr über das Verhältnis von drei zu eins erfahren möchten, können Sie sich gerne an Glenda wenden, da sie (eine der) SC-Managerinnen für diesen Vorschlag war.
Zeilenabstand oder „Wenn ich nur den Zeilenabstand, den Abstand zwischen den Absätzen, den Buchstabenabstand und den Wortabstand anpassen könnte, könnte ich das hier tatsächlich lesen.“
Der Textabstand ist für Menschen mit Sehbehinderung auf „AA“ eingestellt. Was würde eine Person mit Sehbehinderung sagen, wenn Sie keine Anpassung des Textabstands zulassen? Sie würde wahrscheinlich etwa Folgendes sagen: „Dieser Text ist für mich so schwer zu lesen. Wenn Sie mir nur erlauben würden, die Zeilenhöhe, den Abstand zwischen den Absätzen, den Buchstabenabstand und den Wortabstand anzupassen, könnte ich das tatsächlich lesen.“
Die Anforderungen an den Textabstand, wie sie in dieser Version der WCAG formuliert sind, lauten wie folgt: „Wenn die verwendeten Technologien es dem Benutzeragenten ermöglichen, Eigenschaften des Textstils festzulegen, entsteht kein Verlust an Inhalt oder Funktionalität, wenn alle folgenden Eigenschaften festgelegt und keine anderen Stileigenschaften geändert werden: Zeilenhöhe, Abstand unter Absätzen, Buchstabenabstand und Wortabstand.“
Inhalte beim Darüberfahren mit der Maus oder bei Fokus oder „Popups bringen mich aus der Fassung“
Die letzte für WCAG 2.1 vorgeschlagene Erfolgskriterium (SC) für Sehbehinderte, das speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung ausgerichtet ist, betrifft „Inhalte bei Mauszeiger oder Fokus“. Es wird mit der empfohlenen Stufe „AA“ eingestuft.
Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihren Bildschirm vergrößert, und plötzlich erscheint ein Popup-Fenster, das so viel Platz auf Ihrem Bildschirm einnimmt, dass Sie nicht mehr das tun können, was Sie eigentlich vorhatten. Sie können nicht hinter das Popup-Fenster gelangen, Sie können es nicht steuern, da der Bildschirm davon ausgeht, dass Sie sich nicht im Vergrößerungsmodus befinden, sodass eine Nutzung unmöglich ist. Das Gleiche kann passieren, wenn Sie versuchen, ein Menüsystem zu nutzen: Im Vergrößerungsmodus können Sie bestimmte Funktionen nicht steuern, mit der Maus darüberfahren oder den Fokus setzen, was bei der Standardvergrößerung möglich wäre.
Der wichtige Auszug aus dem Erfolgskriterium, auf den Sie achten sollten, lautet: „Wenn durch das Bewegen des Mauszeigers oder den Tastaturfokus zusätzlicher Inhalt sichtbar wird, muss einer der folgenden Punkte zutreffen: Der Inhalt kann ausgeblendet werden, der Mauszeiger kann darüber bewegt werden oder der Inhalt bleibt dauerhaft sichtbar.“ Weitere Details zu diesem Erfolgskriterium finden Sie unter diesem Link: (Inhalt bei Mauszeiger oder Fokus).
Über diese vier SCs und den konkreten Text, der in der Ausgabe vom 7. Dezember veröffentlicht wurde, hat die derzeitige Arbeitsgruppe für Barrierefreiheitsrichtlinien einen Konsens erzielt. Der Leiter dieses speziellen SCs war Steven Repsher von Boeing.
Verpasst auf keinen Fall unsere nächste Folge – wir werden über das neue SC sprechen, das speziell für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen entwickelt wurde. Wir freuen uns schon darauf, bald darüber zu sprechen!