Anwalt verklagt das Ministerium für Innere Sicherheit
Unter Berufung auf Abschnitt 508 des Rehabilitation Act hat Michael Leiterman, ein Rechtsanwalt des Ministeriums für Innere Sicherheit (DHS), Klage gegen seinen Arbeitgeber eingereicht.
Abschnitt 508 ist eine Ergänzung zum Rehabilitation Act, die 1986 vom Kongress verabschiedet wurde. Diese Ergänzung legt fest, dass staatliche Behörden ihre elektronischen Systeme und Informationstechnologien für Menschen mit Behinderungen zugänglich machen müssen. Seit ihrer Einführung im Jahr 1998 hat sich der digitale Bereich rasant weiterentwickelt, wodurch die Einhaltung von Abschnitt 508 noch wichtiger geworden ist, um die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
In der Klage wird geltend gemacht, dass das DHS gegen Abschnitt 508 des Gesetzes verstößt, „indem es nicht barrierefreie Technologien erwirbt, entwickelt und einsetzt, nicht barrierefreie Schulungs- und Testplattformen sowie Materialien verwendet, von Herrn Leiterman verlangt, Barrierefreiheitstests, Fehlerbehebungen und Korrekturen für die Technologien der CBP durchzuführen, keine angemessenen Vorkehrungen für seine Behinderung trifft und ihm aufgrund seiner Behinderung und der nicht barrierefreien Technologien der Behörde eine Beförderung verweigert.“
Es wird interessant sein, diesen Fall weiter zu verfolgen, zumal das Weiße Haus im Januar einen neuen strategischen Plan angekündigt hat , „in dem Maßnahmen dargelegt werden, die ergriffen werden müssen, um die Transparenz zu erhöhen, die Rechenschaftspflicht zu stärken, die Zusammenarbeit im Bereich barrierefreier Elektronik und Informationstechnologie zu verbessern und ein einheitlicheres und umfassenderes Maß an Einhaltung von Abschnitt 508 in der gesamten Bundesregierung zu schaffen.“
Wenn Sie im öffentlichen Dienst tätig sind und wissen möchten, welche Auswirkungen Abschnitt 508 des Rehabilitation Act auf Ihre Behörde hat, bieten wir Ihnen eine Aufzeichnung eines Seminars an, das im Februar in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Veteranenangelegenheiten zum Thema „Einhaltung der Vorgaben von Abschnitt 508“ stattfand.
Unsere Experten für Barrierefreiheit würden sich außerdem sehr freuen, Ihre Fragen direkt mit Ihnen zu besprechen.