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Warum die Verknüpfung der Norm EN 17161 mit den WCAG einen großen Fortschritt für die digitale Barrierefreiheit darstellt

Wilco Fiers 400 × 400 1 300 × 300
9. Juli 2026 Von Wilco Fiers

WCAG ist der Horizont. Er ist die Richtung, in die Sie fahren, und auch wenn Sie den Horizont nicht wirklich „erreichen“ können, ist er doch das Ziel, auf das Sie zusteuern. EN 17161 ist die Straße, auf der Sie fahren, und sie verfügt über alle Markierungen, Leitlinien und Schilder, die Sie auf Kurs halten und verhindern, dass Sie in den Gegenverkehr oder in den Graben geraten.

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Eine Gruppe von Personen in einer Büroumgebung, die sich um einen Laptop versammelt hat und geschäftliche Angelegenheiten bespricht. Auf dem Beitrag sind vier überlagerte Sprechblasen mit den Begriffen „EN 17161“, „EN 301 549“, „WCAG“ und „Europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit (EAA)“ zu sehen.

Ein Jahr EAA: Was hat sich verändert, was steht an und wie geht es weiter?

Matthew Luken
29. Juni 2026 Von Matthew Luken

Nun, da wir ins zweite Jahr der EAA starten, dreht sich wirklich alles um den Fortschritt. Das von der EAA geschaffene Konformitäts-Ökosystem funktioniert, und alle Entwicklungen zielen auf mehr Umfang und bessere Koordination ab.

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Zwei Personen sitzen an einem Schreibtisch mit einem Laptop. Eine Person lächelt die andere breit an. Über den Bildern schweben die Schriftzüge „Digitale Barrierefreiheit“, „EAA-Konformität“ und „Barrierefreiheitsvorschriften“.

Rückblick auf unsere europaweite Roadshow durch mehrere Städte anlässlich des einjährigen Jubiläums der EAA

Logo von Deque
June 24, 2026 By Deque Systems

Als der erste Jahrestag der EAA näher rückte, wussten wir genau, wie wir diesen Anlass feiern wollten: indem wir uns europaweit treffen und direkt mit der Community für digitale Barrierefreiheit in Kontakt treten – live und persönlich. Und genau das haben wir auch getan! Wir haben unser „Axe-con Mini“-Format auf Tour gebracht und großartige Veranstaltungen in Den Haag, Barcelona, München und Paris veranstaltet; eine weitere steht noch in London an.

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Ron Beenen bei seiner Ansprache vor dem Publikum auf der „Axe-con Mini“-Veranstaltung Deque in Den Haag

Der nächste große Schritt in Sachen digitale Barrierefreiheit: Warum die Community für digitale Barrierefreiheit die Norm EN 17161 begrüßen sollte

Wilco Fiers 400 × 400 1 300 × 300
June 11, 2026 By Wilco Fiers

Erfahren Sie, wie die Umsetzung der Norm EN 17161 Ihrem Unternehmen ermöglicht, ein solides Barrierefreiheitsprogramm aufzubauen, mit dem sich die Barrierefreiheit in der Praxis zusätzlich zu den WCAG messen lässt.

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Zwei Personen arbeiten an einem Laptop, eine davon ist blind. Es gibt vier Sprechblasen mit den Texten: Einhaltung der Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit, EN 17161, WCAG und Design für alle.

Wichtige Entscheidung eines französischen Gerichts zur Förderung der digitalen Barrierefreiheit im Rahmen des EAA

Matthew Luken
June 11, 2026 By Matthew Luken

In Frankreich ist gerade ein wichtiges Gerichtsurteil ergangen, das die digitale Barrierefreiheit im Rahmen des EAA bestätigt. Das Urteil könnte erhebliche Auswirkungen auf alle Organisationen haben, die in der EU geschäftlich tätig sind.

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Zwei Kollegen prüfen juristische Dokumente, umgeben von den Begriffen „Référentiel technique d'Amélioration de l'Accessibilité (RGAA)“, „Rechtsstreitigkeiten im Bereich der digitalen Barrierefreiheit“, „Europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit (EAA)“ und „EAA-Konformität“.

NFB verklagt das Justizministerium (DOJ) und das Gesundheitsministerium (HHS) wegen Fristverlängerungen: Was dies für Ihr Compliance-Programm gemäß Titel II des ADA und Abschnitt 504 bedeutet

Porträtfoto von Glenda Sims, lächelnd
June 2, 2026 By Glenda Sims

Die vom Justizministerium (DOJ) und vom Gesundheitsministerium (HHS) für Titel II und Abschnitt 504 erlassenen Fristverlängerungen werden vor einem Bundesgericht von einem Kläger mit stichhaltiger Klagebefugnis und stichhaltigen rechtlichen Argumenten angefochten. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat sich die zugrunde liegende Verpflichtung – Ihre digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zu gestalten – nicht geändert und wird sich auch nicht ändern.

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Zwei Geschäftsleute, die in einem Büro über rechtliche Unterlagen sprechen. Darüber sind die Schriftzüge „Titel II“, „Abschnitt 504“, „Fristverlängerungen“ und „Klage wegen Barrierefreiheit“ eingeblendet.

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