301.549 Möglichkeiten zur Verbesserung der Barrierefreiheit: EN 301 549

Wilco Fiers

By Wilco Fiers

26. April 2024

Zwei Kollegen, die an einem Schreibtisch mit einem Laptop ein Dokument durchsehen. Der Begleittext lautet: „Barrierefreiheitsstandards, EN 301 549, WCAG und EAA-Konformität“.

Seit fast 25 Jahren ist digitale Barrierefreiheit ein Synonym für die „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG). Dieser vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelte Standard hat weltweit Maßstäbe für Barrierefreiheit gesetzt. Allerdings hat er auch seine Grenzen. Vor allem sind die WCAG in erster Linie für Webinhalte konzipiert. Ihre Richtlinien wurden nicht explizit für mobile Apps, Kiosksysteme, GPS-Navigationsgeräte usw. verfasst. Und obwohl man versucht hat, diesen WCAG-förmigen Pflock in die unterschiedlich geformten Löcher zu stecken, passt er nicht immer optimal, und oft ist mehr erforderlich. Hier kommt die Norm EN 301 549 ins Spiel.

Was ist EN 301 549?

EN 301 549 ist eine harmonisierte Norm für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Ihr Anwendungsbereich entspricht in etwa dem der Section-508-Standard. Obwohl sie für den europäischen Markt verfasst wurde, findet sie zunehmend auch außerhalb Europas Anwendung. EN 301 549 umfasst alle Anforderungen der WCAG 2.1 für das Web. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Webdienst, der EN 301 549 erfüllt, auch die WCAG 2.1 erfüllt. EN 301 549 enthält jedoch Anforderungen, die weit über das Web hinausgehen, darunter:

  • Apps für Mobilgeräte und Desktop-Computer
  • Nicht-Web-Dokumente
  • IKT mit bidirektionaler Sprachkommunikation
  • IKT mit Videofunktionen
  • Authoring-Tools (Web-basiert oder anderweitig)
  • elektronische Geräte (Geldautomaten, intelligente Haushaltsgeräte, Spielkonsolen usw.)
  • und vieles mehr

Die Norm EN 301 549 enthält sogar einige Anforderungen an Websites, die über die WCAG hinausgehen. So schreibt beispielsweise Abschnitt 11.7 „Benutzereinstellungen“ vor, dass Browsereinstellungen wie die Reduzierung von Bewegungen und größere Standardschriftgrößen von einer Website berücksichtigt werden müssen. Ein weiteres Beispiel sind Autorenwerkzeuge wie Content-Management-Systeme und Videobearbeitungssoftware. Diese müssen die Erstellung barrierefreier Inhalte ermöglichen und dabei anleiten – ein Aspekt, den das W3C aus den WCAG ausgeklammert hat. Insgesamt stellt die Norm EN 301 549 ein weitaus umfassenderes Anforderungsprofil dar, um eine Mindestbarrierefreiheit aller IKT-Produkte und -Dienstleistungen zu gewährleisten.

Wer wendet die Norm EN 301 549 an?

Die Einhaltung der Norm EN 301 549 ist für EU-Regierungen seit 2019 gemäß der Richtlinie zur Barrierefreiheit im Internet (WAD) vorgeschrieben. Da die Frist für die Umsetzung des Europäischen Gesetzes zur Barrierefreiheit (EAA) auf Juni 2025 festgelegt ist, wird die Norm EN 301 549 der Standard für alle Organisationen – mit Ausnahme der kleinsten –, die irgendwo in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschäftlich tätig sind. Selbst wenn Sie nicht in Europa ansässig sind, müssen Sie diesen Standard bei der Entwicklung Ihrer Produkte und Dienstleistungen wahrscheinlich anwenden, sofern Sie Kunden in der EU haben.

Auch außerhalb Europas gewinnt die Norm EN 301 549 zunehmend an Bedeutung. Diese Norm hat den Brüsseler Effekt zu ihren Gunsten wirkt. Im Jahr 2016 übernahm die australische Regierung die Norm für ihre IKT-Beschaffungspolitik, wo sie als AS EN 301 549neu veröffentlicht. In ähnlicher Weise hat Kanada die Norm als CAN/ASC – EN 301 549 und prüft derzeit die Einbindung in das „Accessible Canada Act“. Die Liste ist damit noch nicht vollständig. Japan, Indienund Kenia haben ebenfalls eigene Normen veröffentlicht, die auf der EN 301 549 basieren.

An dieser Stelle geht es eher darum, wer noch nicht noch nicht mit der Anwendung der EN 301 549 begonnen hat.

Anwendung der Norm EN 301 549

Im Gegensatz zu den WCAG gibt es für die Norm EN 301 549 keine Erläuterungsdokumente. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat die IAAP am 10. April einen Workshop zur Auslegung und Prüfung der nicht-WCAG-bezogenen Anforderungen der EN 301 549. Ich war einer der Moderatoren dieses Workshops. Dieser Workshop soll den Startschuss für ein größeres Projekt geben, in dessen Rahmen Leitfäden zur Auslegung und Prüfung der EN 301 549 erstellt werden sollen. In der Zwischenzeit hat „ Deque “ eine eigene Testmethodik für die Norm EN 301 549 entwickelt, die auf der Deque University (Abonnement erforderlich). Deque führt außerdem Audits speziell für die Norm EN 301 549 durch. Unser „Axe“-Regelsatz und unsere Dokumentation enthalten zudem Informationen darüber, inwiefern diese Regeln mit der Norm EN 301 549 zusammenhängen. Derzeit gibt es keine vollautomatisierten Lösungen zum Testen der nicht-WCAG-bezogenen Teile der Norm EN 301 549, da sich die Anforderungen als schwer zu automatisieren erwiesen haben. Doch nun, da wir im Zeitalter der KI leben, wer weiß schon, was noch alles passieren könnte?

Fazit

In den letzten neun Jahren hat die Norm EN 301 549 stetig an Bedeutung gewonnen. Sie wird oft als „WCAG mit einer anderen Nummer“ abgetan, ist aber weit mehr als das. Enttäuschenderweise hat sich das W3C den Forderungen widersetzt, seine Richtlinien auch auf Nicht-Web-Inhalte anzuwenden. Daran wird sich auch mit WCAG 3.0 wohl nichts ändern. Europa hingegen hat diese Forderungen erhört und eine Antwort geliefert, die von Kanada bis Japan überall aufgegriffen wird. Bei Deque prüfen wir unsere Produkte und Dienstleistungen bereits seit einiger Zeit anhand der Norm EN 301 549. Mit dem Inkrafttreten des Europäischen Barrierefreiheitsgesetzes (EAA) im nächsten Jahr werden viele weitere Organisationen dasselbe tun müssen. Wenn Sie wissen möchten, inwieweit Ihre Lösungen der Norm EN 301 549 entsprechen, kontaktieren Sie uns und ein Audit anfordernan.

Weitere Ressourcen

Wilco Fiers

Wilco Fiers

Wilco ist seit 18 Jahren im Bereich Barrierefreiheit tätig und ist Produktmanager für die „Advanced Rules“ Dequesowie zuvor für axe-core „axe linter“. Er nimmt beim W3C eine führende Rolle ein, unter anderem als Vertreter Dequeim Beratungsausschuss, als Moderator der ACT-Taskforce und als ehemaliger Projektleiter von WCAG 3.0. Im Auftrag von Deque leitete Wilco die von der EU finanzierten Barrierefreiheitsprojekte „WAI-Tools“ und „WAI-Coop“ und hält regelmäßig Vorträge zu verschiedenen Themen im Zusammenhang mit digitaler Barrierefreiheit.

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